Meldestelle
— Hinweisgeberschutzgesetz

— Hinweisgeberschutzgesetz
Durch den Gesetzgeber wurde das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet, welches Personen (Hinweisgeber) in ihrer Identität schützt, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße melden.
Im Zuge dessen haben wir eine interne Meldestelle eingerichtet, die über E-Mail, Telefon als auch postalisch kontaktiert werden kann.
E-Mail: sunlife@hinweisgeberportal.nrw
Telefon-Nr.: 05242 / 18235-30
Audit-NRW GmbH
Abteilung Sunlife Produktions- und Vertriebsgesellschaft mbH
Postfach 1364
33341 Rheda-Wiedenbrück
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